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JAV - Vorbereitung und Ablauf Neuwahl

Äquivalent zum Betriebsrat gibt es die Jugend- und Auszubildendenvertretung, kurz genannt JAV. Die JAV vertritt im speziellen die Interessen von Jugendlichen und Azubis. Die Rechte und Pflichten der JAV sind über das Betriebsverfassungsgesetz §70 geregelt. Zu einer zentralen Aufgabe gehört, dass Anregungen der Jugendlichen, Auszubildenden und dual Studierenden zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungssituation im Betrieb entgegengenommen werden. Deshalb arbeitet die JAV zusammen mit dem Betriebsrat und dient als Sprachrohr.

 

Doch welche Voraussetzungen braucht es, damit eine JAV im Betrieb gewählt werden kann? Eine Voraussetzung ist, dass ein Betriebsrat im Betrieb besteht. Außerdem müssen im Betrieb mindestens fünf Arbeitnehmer unter 18 Jahren angestellt sein oder diese eine Ausbildung im Betrieb machen, dann kann eine JAV gewählt werden. Die Amtszeit der JAV beträgt 2 Jahre. Sollten Mitglieder aus dem Gremium ausscheiden, muss umgehend außerhalb des Rhythmus eine Neuwahl eingeleitet werden.

 

Um eine Wahl einzuleiten, muss vom Betriebsrat ein Wahlvorstand eingesetzt werden. Als Hilfe für den Wahlvorstand, gibt es von der IGM einen JAV-Wahlhelfer. Dieser vereinfacht einem die Vorbereitung, da alle Formulare schon als Muster vorbereitet sind. Doch es macht Sinn eine Schulung zu besuchen, in der man auch lernt, wie man eine Wahl ohne Wahlhelfer durchführen kann. Bei der ersten Sitzung des Wahlvorstands wird festgelegt, wann und wo die Wahl stattfinden wird. Außerdem muss der Vorstand informiert werden, dass die JAV Wahl eingeleitet wurde. Anschließend muss ermittelt werden, wer alles wählen darf, dies ist die sogenannte Wählerliste. Daraus ergibt sich dann mit welchem Wahlverfahren die Wahl durchgeführt wird, aus wieviel Mitgliedern die JAV bestehen wird und mit wieviel Sitzen die Minderheit vertreten sein muss. Dann beginnt die Kandidatensuche. Kandidaten, die sich aufstellen lassen wollen, schreiben sich auf eine Liste mit den dazu benötigten Stützunterschriften. Da die JAV bei uns im Hause aus derzeit 5 Mitgliedern besteht, ist es sinnvoll ca. 10 Kandidaten für die Wahl zu finden. Denn sollte ein gewähltes Mitglied verhindert sein, rutscht immer das darauffolgende Ersatzmitglied nach. Wahlberechtige, die am Tag der Wahl verhindert sind, haben die Möglichkeit Briefwahl beim Wahlvorstand zu beantragen. Am Tag der Wahl können die Azubis dann ihre Stimme, mithilfe der vorbereiteten Stimmzettel im Wahlbüro in die Urne einwerfen. Nach Schließung des Wahlbüros, erfolgt im Anschluss bei geöffneter Tür, die Auszählung der Stimmzettel.

 

Die gewählten Mitglieder werden darauf umgehend über das Ergebnis der Wahl informiert und haben dann 3 Tage Zeit ihr Amt abzulehnen. Der Wahlvorstand muss sicherstellen, dass alle Aushänge ausgehängt werden und der Vorstand über das Ergebnis der Wahl informiert wird. Die letzte Aufgabe des Wahlvorstands ist, die konstituierende Sitzung einzuberufen. In dieser wird dann der Vorsitzende, Stellvertreter und Schriftführer der JAV gewählt, dann ist die neu gewählte JAV offiziell im Amt.